Artikel 1 : Organisatoren
a.Die Organisation 1,2,3,GO-Netzwerkes und des Parcours wird von Business Initiative asbl in Luxemburg verwaltet in Zusammenarbeit mit seinen lokalen Relais: Luxinnovation in Luxemburg, das „Interface Entreprises“ der Universität Lüttich in Belgien, die IHK Nancy und Synergie CEEI in Lothringen/Frankreich, sowie die IHK Saarland, das TZ Trier und das BIC Kaiserslautern in Deutschland.
b.Business Initiative e.V. koordiniert die Aktivitäten zwischen den Relais der Großregion, zentralisiert die Kommunikationskampagnen, verwaltet die Website www.123go-networking.org, co-organisiert die überregionalen Events, verfolgt das Coaching und die Entwicklung der innovativen Projekte und legt die allgemeine Strategie fest.
c.Jedes Relais überwacht die Prospektion für innovative Projekte, sorgt für die Reifung der Projekte durch deren Verknüpfung mit den Coaches des 1,2,3,GO-Netzwerks, verfolgt die Entwicklung der Business Pläne der Projektträger aus seiner eigenen Region und beteiligt sich an der Organisation von lokalen Veranstaltungen.
d.Die Organisatoren werden von einem Verwaltungsrat unterstützt, bestehend aus den Gründungsmitgliedern sowie aus Vertretern der wichtigsten öffentlichen und privaten Sponsoren.
Artikel 2 : Teilnahmebedingungen
a.Jeder Teilnehmer muss ein innovatives Firmenprojekt haben.
b.Ein Teilnehmer kann eine Person oder ein Team von mehreren Personen sein.
c.Um sich für den Parcours anzumelden, muss der Teilnehmer obligatorisch das Formular „Projekt einreichen“ ausfüllen auf der Website www.123go-networking.org.
d.Die Projekte müssen vier Kriterien erfüllen, um im 1,2,3,GO-Parcours angenommen zu werden und um Coaching erhalten zu können: Ihr Projekt muss (1) eine Neuheit darstellen, das heißt ein neues Produkt, eine neue Dienstleistung oder eine neue Technologie betreffen im Vergleich zu dem, was bereits in der Großregion existiert, oder einen echten Mehrwert für ein bereits bestehendes Produkt oder eine Dienstleistung aus der Großregion darstellen, (2) es muss wirtschaftlich lebensfähig sein, (3) es muss seinen Sitz in der Großregion (französischsprachiges Belgien, Großherzogtum Luxemburg, Lothringen, Saarland und Rheinland-Pfalz) haben und schließlich (4) noch nicht durch Risikokapital finanziert werden. Der innovative und wirtschaftlich machbare Aspekt der Idee wird von einem Leserkomitee bewertet.
e.Keinerlei Teilnahmegebühren können von den Teilnehmern verlangt werden. Die Teilnahme am 1,2,3,GO-Business Plan Parcours ist kostenfrei.
f.Die Teilnehmer können sich an jedem Moment des Parcours anmelden und dies bis zum Abgabedatum der Business Pläne im Juni jeder Auflage.
g.Die Teilnehmer, die bereits ihr Unternehmen gegründet haben, dürfen im 1,2,3,GO-Parcours mitmachen wenn sie im Rahmen der Entwicklung oder der Diversifizierung ihrer Tätigkeit einen Business Plan zu erstellen haben.
h.Der Teilnehmer kann Mitglied von mehr als einem Team sein. Die Organisation behält sich das Recht vor, Mitglieder dieser Teams zu benachrichtigen, dass der Teilnehmer in Frage Mitglied von mehreren Teams ist.
i.Jeder Teilnehmer, der einen Businessplan bei 1,2,3,GO eingereicht hat, kann sich danach nicht wieder mit dem gleichen Projekt beim 1,2,3,GO-Parcours anmelden.
j.Parallel zu dem 1,2,3,GO Business Plan Parcours kann der Teilnehmer kann auch an anderen Wettbewerben oder ähnlichen Initiativen teilnehmen, ausgenommen denen, die in Zusammenarbeit mit McKinsey & Company organisiert werden.
k.Eine Email, die an die Teilnehmer gesendet wird, bestätigt den korrekten Empfang der Anmeldung.
Artikel 3 : Lesekomitee
a.Die Daten, die auf der Website www.123go-networking.org über das Online-Formular eingereicht wurden, werden einem Lesekomitee weitergeleitet, welches von Experten aus unserem Netzwerk zusammengestellt ist, um die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen.
b.Der Antragsteller erlaubt ausdrücklich den Organisatoren, seine Daten einem Experten des Netzwerkes weiterzuleiten, der zuvor eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben hat.
c.Im Falle eines unvollständigen Antrags informieren die Organisatoren den Antragsteller darüber per Email. Das Bewerbungsverfahren wird dann suspendiert, bis alle nötigen Informationen gesammelt wurden.
d.Das Lesekomitee gibt anschließend ein Gutachten über den innovativen Charakter und die wirtschaftliche Machbarkeit des Projekts. Die Stellungnahme des Lesekomitees wird von Business Initiative a.s.b.l. untersucht, welche die Endentscheidung über die Annahme des Projekts nimmt..
e.Die Organisatoren informieren die Teilnehmer per E-Mail über ihre Entscheidung. Falls die Bewerbung abgelehnt wird, kann ein neues Projekt nur eingereicht werden, wenn es neue Elemente enthält, die die Annahme diesmal begründen.
Wenn die Bewerbung vollständig ist und der Teilnehmer alle Zugangskriterien erfüllt, wird ein Antragsformular für einen Coach per Email an den Projektträger geschickt. Dieses muss den Organisatoren innerhalb von 8 Tagen vollständig ausgefüllt zurückgeschickt werden.
Artikel 4 : Coaching
a.Alle Coaches und Experten des Netzwerks haben eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben und verpflichten sich, keine der erhaltenen Informationen an Dritte zu übertragen.
b.Den Coaches und Experten des 1,2,3,GO-Netzwerkes ist es nicht gestattet, dem Projektträger ihre Leistungen in Rechnung ist zu stellen, das heißt einen finanziellen Ausgleich für ihren Einsatz im Rahmen des 1,2,3,GO-Parcours zu verlangen.
c.Sobald die Kontaktinformationen eines Coaches an den Projektträger übermittelt werden, verpflichtet sich dieser, seinen Coach zu kontaktieren um die zukünftige Zusammenarbeit zu organisieren.
d.Die Teilnehmer können Ihren Coach auf Anfrage an das lokale Relais wechseln.
e.Die Teilnehmer können allgemeines Coaching oder spezialisiertes Coaching in einem bestimmten Bereich anfragen.
f.Die Teilnehmer können mehrere Coaches gleichzeitig haben.
g.Teilnehmer werden dazu ermutigt, einen Coach aus einer anderen Region als der ihren anzufragen.
h.Allen Coaches und Partnern von 1,2,3,GO ist es untersagt, sich an den Projekten des Parcours in Form einer Finanzierung durch Risikokapital zu beteiligen. Dieses Verbot gilt während der ganzen Dauer des Parcours und kann Im Falle eines Verstoßes zur Eliminierung des Projektes führen.
i.Nach der Abgabe des Business Plans, welche das Ende des Parcours darstellt, sind die Coaches nicht mehr dazu verpflichtet, die Projektträger zu begleiten. Daher müssen sich danach alle weiteren Coaching-Dienste auf Grundlage eines gemeinsamen Einverständnisses machen und unter den Bedingungen, die von beiden Parteien festgelegt werden.
j.Die angenommen Projektträger verpflichten sich dazu, an den überregionalen Veranstaltungen und Aktivitäten teilzunehmen, die von Business Initiative e.V. während des Parcours organisiert werden.
Artikel 5 : Erstellung des Business Plans
a.Die Business Pläne müssen in Französisch, Deutsch oder Englisch geschrieben werden.
b.Der Teilnehmer muss selbst seinen Business-Plan erstellen. Er darf sich zwar von schon bestehenden Firmen oder von anderen Organismen beraten oder betreuen lassen, doch der Business Plan darf nicht von einem dieser externen Organismen geschrieben werden.
c.Die Personen und andere Instanzen, die bei der Entwicklung des Business Plans mitgewirkt haben, müssen im Anhang genannt werden mit einer kurzen Erklärung über die Art dieser Beteiligung.
Artikel 6 : Abgabe des Business Plans
a.Die Business Pläne müssen zwangsläufig online eingereicht werden über den gesicherten Mitgliederbereich der Website www.123go-networking.org vor Einsendeschluss.
b.Die Größe der gesendeten Dateien darf 10MB nicht überschreiten.
c.Ein Teilnehmer, der mit einer Universität, Hochschule oder Forschungseinrichtung zusammenarbeitet, muss eine Erklärung dieser Einrichtung beifügen, die das Urheberrecht der Pläne bestimmt, sowie, wenn nötig, die Bedingungen unter denen dieser Organismus die Pläne zur Verfügung stellt für die Nutzung durch Drittpersonen.
d.Ein Teilnehmer, der seinen Business Plan bei Abgabedatum noch nicht fertiggestellt hat, kann sich dafür entscheiden, ihn erst im darauf folgenden Jahr abzugeben. Er muss in dem Fall den Organisatoren eine schriftliche Anfrage für eine Wiedereinschreibung zukommen lassen. So kann er auch in der folgenden Runde noch 1,2,3,GO-Coaching erhalten.
Artikel 7 : Bewertung des Business Plans
a.Um zur Bewertung zugelassen zu werden, muss der Business Plan den McKinsey-Kriterien entsprechen, die dem Projektträger in einem Dokument im Anhang der Bestätigungsmail mitgeteilt wurden. Ein Business Plan, der nicht allen McKinsey-Kriterien entspricht, kann zur Bewertung durch unsere Jury abgelehnt werden.
b.Ein Business Plan wird bewertet von einer Jury, die aus 3 unabhängigen Experten besteht, wobei einer von ihnen aus einer anderen Region stammt als der Projektträger.
c.Die Zusammensetzung der Jury liegt in der Verantwortung der Organisatoren.
d.Das Amt eines Coaches kann nicht mit dem Amt als Juror für das gleiche Projekt kombiniert werden.
e.Die Bewertungen der Juroren (Anmerkungen und Kommentare) können von den Projektträgern nach dem Abschlussabend mit der offiziellen Preisverleihung konsultiert werden.
Artikel 8 : Auswahl der Preisträger und des « Liebling der Sponsoren »
a.Alle Projektträger, deren Business Plan eine Note von >7/10 erhalten haben, stellen ihr Projekt vor einem Auswahlkomitee vor, welches aus den Organisatoren, den Relais und den wichtigsten Sponsoren besteht.
b.Im Anschluss an die Präsentationen ermittelt das Auswahlkomitee die Gewinner sowie das Projekt, das zum "Liebling der Sponsoren“ gewählt wird. Diese Kategorie nimmt die Persönlichkeit des Gründerteams in Betracht.
c.Die maximale Anzahl von Preisträgern ist begrenzt auf 12.
d.Die Preisträger und sowie das Projekt, das zum "Liebling Sponsoren" gewählt wurde, teilen sich die maximale Summe von 50.000€.
e.Um ihren Preis entgegenzunehmen, müssen die Teilnehmer oder ein Vertreter von ihnen bei dem 1,2,3,GO-Abschlussabend anwesend sein. Im Falle einer Abwesenheit der Projektträger oder deren Vertreter behält sich der Veranstalter das Recht vor, den entsprechenden Preis zu stornieren.
f.Die Namen der Gewinner werden bei der Preisverleihung bekannt gegeben und können anschließend von der lokalen Presse veröffentlicht werden.
Artikel 9 : Verpflichtungen des Projektträgers
Der Teilnehmer - Projektträger eines innovativen Unternehmens - verpflichtet sich dazu:
a.seinen Coach innerhalb einer Frist von maximal zwei Wochen zu kontaktieren um die Zusammenarbeit zu organisieren, sobald der er dessen Kontaktinformationen erhalten hat.
b.die Organisatoren über die Fortschritte des Projekts und des Business Plans einmal im Monat zu informieren.
c.an den verschiedenen von Business Initiative organisierten überregionalen Veranstaltungen teilzunehmen. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit muss er die Organisatoren davon schriftlich im Voraus informieren.
d.auf einen Fragebogen über die Zufriedenheit der Teilnehmer zu antworten, der ihm per Mail nach Abgabe des Business Plans zugeschickt wird.
e.die Organisatoren nach Abgabe des Business Plans über die Entwicklung seines Projekts auf dem Laufenden zu halten, und dies mindestens einmal im Jahr.
Artikel 10 : Vertraulichkeit
a.Die Organisatoren, das Lesekomitee, die Coaches und die Jury verpflichten sich, alle Dokumente, die ihnen im Rahmen des 1,2,3,GO-Parcours zukommen, streng vertraulich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit können sie nicht haftbar gemacht werden für den Gebrauch oder Missbrauch, den Diebstahl oder das Verschwinden der erhaltenen Dokumente oder dessen Inhalts durch Dritte. Die Vertraulichkeitserklärung, die von allen Organisatoren, Lesern, Juroren und Coaches unterzeichnet wurde, kann auf Anfrage der Teilnehmer eingesehen werden.
b.Das Anmeldeformular und andere vom Teilnehmer eingeschickte Dokumente werden nicht zurückgegeben und bleiben den Organisatoren zur Verfügung für statistische Zwecke.
c.Die Preisträger verpflichten sich, in einer von den Organisatoren geplante Pressekonferenz nach der überregionalen Preisverleihung teilzunehmen. Die Organisatoren werden sie außerdem fragen, eine kurze Beschreibung ihres Projekts für Werbezwecke zu liefern.
Artikel 11 : Ausschuss für Streitfälle
a.Alle Streitigkeiten, die im Verlauf des Parcours auftreten können, werden nach einem kurzen Vermittlungsversuch von den Organisatoren dem Ausschuss für Streitfälle des Parcours unterlegt. Die Arbeitsmethode dieses Ausschusses wird nachfolgend beschrieben.
b.Der Ausschuss für Streitfälle setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen: ein Mitglied der Jury, ein Mitglied des Organisationsteams und ein Mitglied des Verwaltungsrats. Die Auswahl der Personen, die in diesem Ausschuss teilnehmen, erfolgt durch die Organisatoren.
c.In einem Streitfall, der Business Initiative a.s.b.l. betrifft, sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.
Artikel 12 : Datenschutz
Die über die Teilnehmer erhaltenen Daten werden von Business Initiative a.s.b.l. und den lokalen Relais, die oberhalb aufgeführt sind, nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften über den Schutz der Privatsphäre behandelt. Die Teilnehmer haben das Recht, ihre Daten, die im Besitz der Organisatoren stehen, einzusehen und bei Bedarf zu ändern.
Artikel 13 : Verantwortlichkeiten
Die Bewertung der innovativen Projekte beinhaltet einen erheblichen Risikoanteil in Bezug auf die hoch spekulative Entwicklung solcher Konzepte.
Die durch das Lesekomitee erstellte Analyse sowie die Entscheidung der Juroren kann weder als allumfassend gelten, noch die einzige Information, auf die eine Entscheidung über eine eventuelle Investition in die Projekte basiert wird, darstellen. Die Organisatoren, Mitglieder des Lesekomitees und die Juroren sind dafür nicht verantwortlich.
Bevor sie ihre unternehmerischen Projekte verwirklichen, werden die Teilnehmer dazu ermutigt, die Hilfe von Spezialisten zu suchen und ihnen eine vollständige und umfassende Analyse der vorgeschlagenen Konzepte zu erlauben.
Da die Coaches des Parcours nur teilweise Kenntnis der Projekte haben, die ihnen vorgelegt werden und da sie zudem freiwillig arbeiten, können weder sie noch den für die gegebenen Gutachten haften.
Die Organisatoren, sowie sie im Artikel 1 definiert werden, können für etwaige Fehler oder Verstöße der Coaches, Juroren oder anderer Partner der Initiative nicht haften. Keine gesamtschuldnerische Haftung kann gelten.
Die Organisatoren, sowie sie im Artikel 1 definiert werden, können für die Nicht-Ausführung ihrer Verpflichtungen nicht haften, wenn diese Unterlassung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Artikel 14 : Schlussklausel
Ein Teilnehmer, der Informationen auslässt oder falsche Informationen mitteilt mit der Absicht, seine Lage bezüglich des Parcours zu verfälschen, kann durch die Entscheidung der Organisatoren vom Parcours ausgeschlossen werden.