Um die Vertraulichkeit der eingereichten Projekte zu gewährleisten und das Eigentumsrecht auf die innovativen Ideen zu schützen, müssen die Mitglieder des Begleitausschusses (Redaktionsausschuss, Coaches und Jury) eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben:
- Sie verpflichten sich für die Dauer des Wettbewerbs und darüber hinaus, die ihnen im Rahmen des Wettbewerbs empfangenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
- Sie verpflichten sich, diese vertraulichen Informationen ausschließlich im Rahmen der ihnen von Business Initiative asbl zugeteilten Aufgaben zu benutzen und Dritten diese Informationen ohne schriftliche Genehmigung des Teilnehmers und von Business Initiative asbl zu verwähren.
- Sie verpflichten sich, den Wettbewerbsveranstaltern die ihnen zur Verfügung gestellten schriftlichen, elektronischen und sonstigen Informationen unmittelbar nach Wettbewerbsende zurückzugeben und keine Kopien davon zu behalten.
- Da es den Mitgliedern der Finanzjury gestattet ist, Sachverständigen ihrer Organisation die Projekte zu Bewertungszwecken zu überlassen, stellen ebendiese Jurymitglieder sicher, dass die betreffenden Personen für die Dauer ihres Einschreitens und darüber hinaus die Vertraulichkeitsbestimmungen beachten.
Als vertrauliche Informationen und Unterlagen gelten alle persönliche, wirtschaftliche, technische, finanzielle und sonstige Details, die von den Teilnehmern durch Einreichen ihrer Projekte bekanntgegeben werden.